Rechtsprechung
   FG Berlin, 27.01.2000 - 7 K 7423/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9762
FG Berlin, 27.01.2000 - 7 K 7423/99 (https://dejure.org/2000,9762)
FG Berlin, Entscheidung vom 27.01.2000 - 7 K 7423/99 (https://dejure.org/2000,9762)
FG Berlin, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 7 K 7423/99 (https://dejure.org/2000,9762)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9762) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages zu inländischen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuordnung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages zu inländischen oder zu steuerfreien ausländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 495
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 30.05.1990 - I R 179/86

    Altersentlastungsbetrag bei Anwendung des Progressionsvorbehalts

    Auszug aus FG Berlin, 27.01.2000 - 7 K 7423/99
    In diesem Sinne hatte der Bundesfinanzhof ausgesprochen, bei Anwendung des Progressionsvorbehalts seien der Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des Steuersatzes nicht nur die nach dem DBA steuerfreien Einkünfte hinzuzurechnen, sondern auch die weiteren von der Höhe der Einkünfte abhängigen Besteuerungsgrundlagen zu verändern (siehe etwa Urteil vom 30. Mai 1990, I R 179/86, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1990, 906).
  • BFH, 17.12.2003 - I R 75/03

    Progressionsvorbehalt bei ausländischen Einkünften

    Für eine Aufteilung des im Rahmen des im Inland zu versteuernden Einkommens angesetzten Pauschbetrages und dessen anteilige Berücksichtigung bei den ausländischen Einkünften gibt der Regelungswortlaut des § 32b Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997 demgegenüber keine Handhabe, ebenso wenig wie es nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 9a Satz 1 Nr. 1 EStG 1997 möglich ist, den Pauschbetrag bei der Berechnung der inländischen Einkünfte im Falle lediglich teilweiser Tätigkeit des Steuerpflichtigen im Inland nur anteilig zu gewähren (im Ergebnis ebenso FG Berlin, Urteil vom 27. Januar 2000 7 K 7423/99, EFG 2000, 495; z.B. Wied in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 32b EStG Rz. 41; Lambrecht in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 3. Aufl., § 32b Rn. 20; Siegers, EFG-Beilage 10/2000, 77; anders Probst in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 32b EStG Rz. 82).

    Im Gegensatz zu der früheren Rechtslage nach Maßgabe des § 32b Abs. 2 EStG 1990 i.d.F. bis zu dessen Änderung durch das Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBl I 1995, 1250, BStBl I 1995, 438) ist --worauf die Vorinstanz zutreffend hinweist (vgl. auch FG Berlin, Urteil in EFG 2000, 495, 496)-- insbesondere keine sog. Schattenveranlagung mehr durchzuführen, die die nur einmalige Verrechnung der tatsächlich angefallenen Werbungskosten mit dem Pauschbetrag zur Folge hätte (vgl. dazu z.B. Senatsurteil vom 30. Mai 1990 I R 179/86, BFHE 161, 84, BStBl II 1990, 906).

  • BFH, 17.12.2003 - I R 32/03

    Keine Aufteilung des AN-Pauschbetrags bei der Berechnung des

    Für eine Aufteilung des im Rahmen des im Inland zu versteuernden Einkommens angesetzten Pauschbetrages und dessen anteilige Berücksichtigung bei den ausländischen Einkünften gibt der Regelungswortlaut des § 32b Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997 demgegenüber keine Handhabe, ebenso wenig wie es nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 9a Satz 1 Nr. 1 EStG 1997 möglich ist, den Pauschbetrag bei der Berechnung der inländischen Einkünfte im Falle lediglich teilweiser Tätigkeit des Steuerpflichtigen im Inland nur anteilig zu gewähren (im Ergebnis ebenso FG Berlin, Urteil vom 27. Januar 2000 7 K 7423/99, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 495; z.B. Wied in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 32b EStG Rz. 41; Lambrecht in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 3. Aufl., § 32b Rn. 20; Siegers, EFG-Beilage 10/2000, 77; anders Probst in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 32b EStG Rz. 82).

    Im Gegensatz zu der früheren Rechtslage nach Maßgabe des § 32b Abs. 2 EStG 1990 i.d.F. bis zu dessen Änderung durch das Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBl I 1995, 1250, BStBl I 1995, 438) ist --worauf die Vorinstanz zutreffend hinweist (vgl. auch FG Berlin, Urteil in EFG 2000, 495, 496)-- insbesondere keine sog. Schattenveranlagung mehr durchzuführen, die die nur einmalige Verrechnung der tatsächlich angefallenen Werbungskosten mit dem Pauschbetrag zur Folge hätte (vgl. dazu z.B. Senatsurteil vom 30. Mai 1990 I R 179/86, BFHE 161, 84, BStBl II 1990, 906).

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.07.2003 - 6 K 2265/02

    Getrennte Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Berechnung

    Sind demgemäß die inländischen und ausländischen Einkünfte derselben Einkunftsart, - wenn auch nach den gleichen Grundsätzen gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG -, getrennt zu ermitteln, so ist der Pauschbetrag gem. § 9 a Nr. 1 EStG nicht aufzuteilen, weil die ausländischen Einkünfte nicht in die Einkunftsermittlung nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG miteinbezogen, sondern erst bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens, § 2 Abs. 5 EStG , berücksichtigt werden (vgl. ebenso: FG Berlin, Urteil vom 27.01.2000 7 K 7423/99 EFG 2000, 495 mit Anm. in Beilage Tendenzen - Konsequenzen 10/2000, 77; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.10.2002 1 K 1254/01, n.v.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2002 - 1 K 1254/01

    Ermittlung der Auslandseinkünfte für Progressionsvorbehalt

    Die Progressionseinkünfte werden nicht mehr "bei der Berechnung der Einkommensteuer einbezogen" (so § 32 b Abs. 2 Nr. 2 EStG a.F.), sondern es wird lediglich "das nach § 32a Abs. 1 zu versteuernde Einkommen vermehrt oder vermindert" durch die nach dem DBA freigestellten Einkünfte (Urteil des FG Berlin vom 27. Januar 2000 - 7 K 7423/99, EFG 2000, 495 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht